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AGB

Verkauf- und Lieferungsbedingungen

Robin Gollinger Pess SPS-Solutions

l. Gültigkeit der Bedingungen

Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ausdrücklich an. Anders lautende Einkaufsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, einesWiderspruchs bedarf es nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Kaufvertrages selbst zur Folge. Im allgemeinen gelten grundsätzlich , sofern in diesen speziellen Lieferungsbedingungen keine besonderen Vorschriften getroffen sind, die allgemeinen Bedingungen des VDMA ( Verein deutscher Maschinenbauanstalten) sowie das HGB subsidiär.

ll. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen , wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- undMaßangaben sind nur annäherndmaßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen , Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Wir verpflichten uns, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nurmit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zumachen.

lll. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigungmaßgebend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Unsere Lieferungsbedingungen gelten spätestensmit Leistung einer Vorauszahlung bzw. mit dem Empfang der Ware als angenommen. Erkl.rungsirrtümer können wir unter Haftungsausschluss jederzeit berichtigen.

lV. Preis und Zahlung

Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung zu den am Liefertag gültigen Preisen. Unsere Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzlicheMehrwertsteuer. Im Falle der Erhöhung der Produktionskosten zwischen Angebotsabgabe und Fertigstellung haben wir das Recht, einen angemessenenMehrpreis zu verlangen.

Die Preise geltenmangels besonderer Vereinbarung abWerk, incl. Verladung imWerk, ausschließlich Verpackung und ohneMontage. Die Verpackungwird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

Zahlungen sind rechtswirksam nur unmittelbar frei Zahlstelle an uns zu leisten, und zwar;

60% Anzahlung bei Eingang der Auftragsbestätigung , 30% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind. 10% innerhalb eines weiterenMonats. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem über den Betrag verfügt werden kann. Sofern wir aufgrund besonderer Vereinbarungen Wechsel unter Vorbehalt des Eingangs an Zahlungsstatt annehmen, werden der uns berechnete Diskont, bei Wechseln auf Nebenplätze außerdem noch Einzugsspesen, weiterberechnet.

Diese Bedingungen gelten nur bei genügenden Referenzen und wenn die Auskunft befriedigt. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen2%über dem Bundesdiskontsatzmindestens aber 5% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungwegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft. Sollte uns nach einer von uns nach dem Vertragsabschluss über den Besteller eingeholten Auskunft unsere Forderung gefährdet erscheinen, dann behalten wir uns Rücktritt vom Vertrag vor, und zwar unter Ausschluss der Haftung für Schadenersatz.

Unsere Preise für das Ausland verstehen sichmangels besonderer Vereinbarung ab Werk, incl. Verladung im Werk auf LKWoder Container. Eventuelle notwendige (seemäßige) Verpackungwird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und verbleibt Eigentum des Bestellers.Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Lieferung gegen Gestellung eines teilbaren unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs bei unserer Außenhandelsbank auf die Dauer von 3 Monaten dergestalt, dass 1/3 bei Auftragserteilung, 2/3 bei Vorlage der Versanddokumente auszahlbar sind. Befindet sich ein Besteller in Zahlungsverzug , so sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass wir nach vergeblichen Ablauf der Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können. Bleibt die Nachfrist zur Zahlung ungenützt, so steht uns ein Anspruch auf Herausgabe des Lieferungsgegenstandes zu, unbeschadet unseres sonstigen Rechtes, für die inzwischen eingetreteneWertminderung des Liefergegenstandes und außerdem für unseren Verdienstausfall Ersatz des Schadens zu verlangen bzw. gegen die geleisteten Anzahlungen in Höhe des Schadens aufzurechnen.

V. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginntmit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, evtl. Gegenbestätigung sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaftmitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen- gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten sind- z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Ausschuss werden, Verzögerungen in der Anlieferungwesentlicher Roh- und Hilfsstoffe soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn siewährend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichstmitgeteilt. Irgendwelche Entsch.digungsansprüche des Bestellers sind in Fällen o.g. verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer uns etwa gestellten Nachfrist. Das Rücktrittsrecht des Bestellers nach Absatz *Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstigeHaftung des Lieferers* bleibt hierdurch unberührt.Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einenMonat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werkmindestens jedoch ó v.H. des Rechnungsbetrages

für jeden Monat berechnet.Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Bestellermit angemessenen

verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Abnahmeverweigerung wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.Wenn dem Besteller

wegen einer Verzögerung, die infolge anderer als oben genannten Gründen durch unser Verschulden entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine

Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volleWoche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das wegen der Lieferverspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benützt werden kann.

Vl. Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme

Der Versand erfolgt ab Werk- ohne Verantwortlichkeit für günstigste Verfrachtung- auf Gefahr des Bestellers ; dies auch in Fällen frachtfreier Lieferung. Für Sendungen ins Ausland/ nach dem Ausland werden auf Wunsch Material- und Gewichtsspezifikationen von uns geliefert, jedoch ohne Verbindlichkeit für diese sowie für die Einhaltung ausländischer Verpackungs- oder Zollvorschriften usw. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht dieGefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch verpflichten wir uns , auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. AngelieferteGegenstände sind, auch wenn sie unwesentlicheMängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt *Haftung für Mängel der Lieferung ( Gewährleistung)* entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

Vll.Montage

Für denMontagebeginn ist Voraussetzung , dass die Bauarbeiten soweit vorgeschritten sind, dass dieMontage unbehindert durchgeführt werden kann. Verschließbarer Aufenthalts-bzw. Lagerraum, Gerüste, Rüst- und Hebezeuge, Hilfskräfte und Hilfsmittel zum Transport schwerer Gegenstände, Beleuchtung, Betriebsstrom,Wasser und Heizmaterial, auch für die Probeweise Inbetriebsetzung und für die Ausführung der Isolierarbeiten, sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. vorzuhalten. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so werden die Leistungen auf seine Kosten, von uns, übernommen. Für alle während der Montage an den Anlageteilen entstandenen Schäden , die durch nicht zu unseremMontagepersonal gehörende Personen verursacht sind, oder für Abhandenkommen vonMaterialien, wird kostenloser Ersatz nicht geleistet. Sicherheitsvorkehrungen ( wie Brandschutz usw.) sind vom Besteller zu treffen. Haftungen fürMontagesch.den können von uns nur insoweit übernommen werden, als Haftpflichtversicherungsschutz. Besteht dieser Versicherungsschutz erstreckt sich zur Zeit aufmaximal für Sachschaden , für Personenschaden. Die Anlage wird von uns probeweise in Betrieb gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen , so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen auch wenn der Besteller hier nichtmitgewirkt hat. Während der probeweisen Inbetriebsetzung wird das Bedienungspersonal des Bestellers von uns in der Bedienung der Anlage unterwiesen.Werden vom Besteller Über- oder Sonntagsstunden verlangt, so kommen dafür die betreffenden Zuschläge extra in Anrechnung, auch dann, wenn die Montage im Kaufpreis enthalten oder als Festpreis vereinbart ist. Bei Auslandmontagen rechnen wirmindestensmit den steuerlich zulässigen Reisekosten ab.

Vlll. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen der Ware erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für unsere Firma aber ohne Verpflichtung für uns. Die verarbeiteteWare dient uns zur Sicherheit nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei der Verarbeitungmit anderen, uns nicht zu gehörenden Waren durch den Besteller, steht uns dasMiteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Werten zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt alsVorbehaltsware im Sinn dieser Bedingungen. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder anmehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient uns nur zur Sicherheit in Höhe desWertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammenmit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Vereinbarung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nurmit derMaßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt 3 auf uns übergeht, eingehende Zahlungen oder sonstigeGegenleistungen gelten als für uns treuhänderisch vereinnahmt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Bestellers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen aufzugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn einmal unsere Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dassmit der vollen Bezahlung aller unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen insoweit – nach seinerWahl – freizugeben, als ihr Wert die sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit derM aßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.Werden Wechsel oder Schecks von uns angenommen, so gilt die Zahlung erst dann als erfolgt wenn die Schecks oder Wechsel eingelöst sind: bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Lieferungsgegenstände unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unverzüglich aufzugeben. Die Sicherungsübereignung, Verpfändung und Verpachtung usw. unserer Lieferungsgegenstände ist dem Besteller bis zur Bezahlung des Kaufpreises verboten, auch darf eine Forderungsabtretung vor Bezahlung des Guthabens durch den Besteller nicht erfolgen. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme nachMahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. DieGeltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

lX. Haftung fürM.ngel der Lieferung (Gewährleistung)

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüchewie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes- insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe odermangelhafter Ausführung – unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt werden. Die Beweislast trägt der Besteller. Die Feststellung solcherMängel ist uns unverzüglich schriftlich zumelden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. OffensichtlicheMängel sind innerhalb 1 Woche zu rügen .Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 12Monate nach Gefahrenübergang. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsereHaftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängel geltend zumachen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der

rechtzeitigen Rüge an in 6Monaten, frühestens jedochmit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafteMontage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere überm..ige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind bzw. durch den Besteller oder Dritte verursacht worden sind. Zur Vornahme aller nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigungmit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von derMängelhaftung befreit.Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wovon wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung desMangels im Verzuge sind, hat der Besteller das Recht, denMangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich der Versandes sowie angemessene Kosten des Aus-und Einbaues. Soweit über die o.g. Gewährleistung (Ziffer 1) eine Verlängerung der Frist gewährt wird, bezieht sich diese nur auf den Ersatz schadhafter Teile, d.h. ohne Übernahme von Transport-,Wege- und Arbeitskosten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung werden in gleicherWeise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand. Die Frist für dieMängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch dieNachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Voraussetzung für jede Haftung ist einerseits die Rechtzeitigkeit derM.ngelrüge, die unverzüglich und längstens 3 Wochen nach Versanddatum zu erfolgen hat, und andererseits die dem Besteller laut Vertrag obliegende pünktliche Einhaltung der Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Erfüllung der vereinbarten Zahlungen. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherigeGenehmigung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

Zur Erläuterung: Nicht zu unserer Gewährleistung gehört: Wieder betriebsfähigmachen von innerlich verschmutzten Geräten, Schäden die z.B. durch Wasserschläge eingetreten sind: Schäden, die durch Fremdkörper hervorgerufen wurden: Nichtfunktionieren der Geräte durch falschen Einbau oder falschen Anschluss (z.B. Impulsleitungen). Die Behebung von Stauungen oder Maßnahmen zur Verhinderung von Störungsmöglichkeiten, welche durch das Zusammenwirken eines gelieferten Gerätesmit anderen schon in einer Anlage befindlichen Apparaturen entstehen können (z.B. Resonanzmit anderen Regelkreisen). Aufwendungen zur Untersuchung von Schäden übernehmen wir nur, wenn der Schaden von uns zu vertreten ist.. Die Gewährleistungwird gebracht durch Instandsetzung, Neulieferungoder Rücknahme der Geräte nach unserer Wahl. Kleine Abweichungen in der Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen. Können wir durch Nachbesserungen usw. einen Mangel nicht beheben, so behalten wir uns vor, die betreffenden Gegenstände gegen Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises zurückzunehmen ohne dass vom Besteller irgendliche/ irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

X. Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte *Haftung für Mängel der Lieferung (Gewährleistung)* und *Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Lieferers *entsprechend.

Xl. Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Lieferers

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall; so kann der Besteller dieGegenleistung entsprechendmindern. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes * Lieferzeit* der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfristmit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist durch Verschulden des Lieferers nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretendenMangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung ,Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen-oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

Xll. Recht des Lieferers auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes *Lieferzeit* der Verkaufs-und Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.Wenn wir vom Rücktrittsrecht Gebrauchmachenmüssen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächstmit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Sollte uns nach einer von uns nach dem Vertragsabschluss über den Besteller eingeholter Auskunft unsere Forderung gefährdet erscheinen, behalten wir uns eine Änderung der Zahlungskondition bzw. Rücktritt vom Vertrag vor, und zwar unter Ausschluss der Haftung für Schadenersatz. Befindet sich der Besteller mit seiner Abnahme-oder Zahlungsverpflichtung nach erfolgloser Nachfristsetzung im Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Xlll. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Pfaffenhofen. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt Brackenheim als vereinbart, wenn der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person ist.

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