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Mobile Personenschutzgeräte PRCD-S

Umfassender Mitarbeiterschutz für Montagebaustellen.


Wenn mit Strom gearbeitet wird, sind Schutzmaßnahmen Pflicht!

• Arbeitsmittel dürfen nur aus zugeordneten Speisepunkten betrieben werden!

• Jeder Speisepunkt muss mindestens eine Einrichtung zum Trennen haben!

• bei Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften ist der Unternehmer persönlich verantwortlich!

→ Die Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

→ Im Schadensfall kann eine Verfolgung nach der Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgen.

→ Bei Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften steht der Versicherungsschutz zur Diskussion.


Vorgeschrieben bei jedem Kundendienst-Einsatz und jeder Kleinbaustelle nach BGI 608 & GUV-V C53

 

Mitarbeiter schützen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften erfüllen.

Mit dem PRCD-S von Gollinger

Mobile Personenschutzgeräte
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Prospekt PRCD-S
prcd-s_1.pdf - 888 kB