Mobile Personenschutzgeräte PRCD-S
Umfassender Mitarbeiterschutz für Montagebaustellen.
Wenn mit Strom gearbeitet wird, sind Schutzmaßnahmen Pflicht!
• Arbeitsmittel dürfen nur aus zugeordneten Speisepunkten betrieben werden!
• Jeder Speisepunkt muss mindestens eine Einrichtung zum Trennen haben!
• bei Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften ist der Unternehmer persönlich verantwortlich!
→ Die Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
→ Im Schadensfall kann eine Verfolgung nach der Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgen.
→ Bei Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften steht der Versicherungsschutz zur Diskussion.
Vorgeschrieben bei jedem Kundendienst-Einsatz und jeder Kleinbaustelle nach BGI 608 & GUV-V C53
Mitarbeiter schützen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften erfüllen.
Mit dem PRCD-S von Gollinger